Die Stadt liegt im Osten des Regierungsbezirkes mitten im Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge. Für den heutigen Ortsnamen Willebadessen gibt es die historischen Bezeichnungen Wilbadessen, Wilbodessen, Wilbossen, Wylbodessen, Wylbodisßen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8133 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34439
Vorwahlen
05644, 05646, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderHelle, Hagenfeld, AnderHelle, Hagenfeld, InderLöthe
Adressen:
1. Gemeinde Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen
2. Ordnungsamt Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen
3. Finanzamt Paderborn
Am Stadtgarten 5
33102 Paderborn
Gemeinde Willebadessen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.