Burgwedel (niederdeutsch Borwee) ist eine Stadt in Niedersachsen in der Region Hannover.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
20.123 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30938
Vorwahlen
05139, 05135
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burgwedel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Burgwedel und der Hamburger Stadtteil Schnelsen sind in verschiedene städtebauliche Entwicklungsvorhaben eingebunden.
- In Schnelsen, speziell im Fördergebiet "Schnelsen – Zentrum Frohmestraße/Burgwedel", wird im Rahmen des Programms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) bis 2028 investiert. Schwerpunkte liegen auf städtebaulichen und freiraumplanerischen Maßnahmen, Verkehrsinfrastruktur, gesellschaftlicher Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen. Es gibt Pläne zur Aufwertung der Zentrumsbereiche und zur Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur.
- In der Stadt Burgwedel selbst wird das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt Großburgwedel umgesetzt. Dieses Konzept zielt auf die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die nachhaltige Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs ab. Es wird finanzielle Unterstützung durch Städtebauförderungsprogramme wie "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" in Anspruch genommen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.