Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wartenberg

Wartenberg ist eine Gemeinde im Osten des mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
3904 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36367
Vorwahlen
06641, 06648
Adresse der Gemeindeverwaltung
Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg 36367 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Wartenberg, Zaglmhle, Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Zaglmühle
Adressen:
1. Gemeinde Wartenberg, Hauptstraße 1, 36304 Alsfeld
2. Amtsgericht Alsfeld, Wilhelmstraße 12, 36304 Alsfeld
3. Straßenverkehrsamt Vogelsbergkreis, Mühlenstraße 5, 36304 Lauterbach
Gemeinde Wartenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.