Wartenberg ist eine Gemeinde im Osten des mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
3904 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36367
Vorwahlen
06641, 06648
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Wartenberg, Zaglmhle, Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Zaglmühle
Adressen:
1. Gemeinde Wartenberg, Hauptstraße 1, 36304 Alsfeld
2. Amtsgericht Alsfeld, Wilhelmstraße 12, 36304 Alsfeld
3. Straßenverkehrsamt Vogelsbergkreis, Mühlenstraße 5, 36304 Lauterbach
Gemeinde Wartenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.