Wegscheid ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5483 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94110
Vorwahl
08592
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsöd, Eidenberg, Frickenhammer, Fronau, Glotzing, Gossingerreut, Hartmannsreut, Haslingerhammer, Heindlmhle, Hinterkhberg, Hintersäg, Hochwinkl, Hochwurz, Jägermhle, Kappel, Karlhäuser, Kasbergerwaid, Kitzau, Kohlwies, Kramerschlag, Krennerhäuser, Lacken, Maierhof, Meßnerschlag, Mitterwasser, Möslberg, Monigottsöd, Neuhäusl, Niederwegscheid, Nöplbleiche, Pommeislhammer, Ponholz, Puffermhle, Rablhäuser, Raschmhl, Richtermhle, Schabenkasing, Schlehreut, Schönau, Steinbachhäusl
Adressen:
1. Gemeinde Wegscheid
Hauptstraße 1
94143 Wegscheid
2. Landratsamt Passau
Häberlstraße 20
94032 Passau
3. Stadtverwaltung Vilshofen an der Donau
Ludwigstraße 18
94474 Vilshofen
Gemeinde Wegscheid – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.