Weihenzell (umgangssprachlich: Waiətsél) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
2949 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91629
Vorwahlen
09802, 0981, 09824, 09828
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandermhle, Gebersdorf, Grb, Schmalnbachshof, Schönbronn, Wernsbach, Wippendorf, Alexandermühle, Gebersdorf, Grüb, Schmalnbachshof, Schönbronn, Wernsbach, Wippendorf
Gemeinde Weihenzell – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.