Weißenohe ist eine Gemeinde im Landkreis Forchheim (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1186 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91367
Vorwahl
09192
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dorfhaus, Mönchsberg, Sonnenberg, Weinberg
Adressen:
Gemeinde Weißenohe
Hauptstraße 1
91227 Weißenohe
Bauamt des Landkreises Nürnberger Land
Bürgermeister-Bucher-Straße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Landratsamt Nürnberger Land
Hauptstraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Gemeinde Weißenohe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.