Weißensee ist eine Stadt im Landkreis Sömmerda im deutschen Freistaat Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3716 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99631
Vorwahl
036374
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bachthal, Benken, Brand, Gunzenberg, Haslach, Hinteregg, Hof, Hub, Hubmannsegg, Moos, Niederried, Oberdeusch, Oberkirch, Oberried, Roßmoos, Schwarzenbach, See, Spöttl, Steigmühle, Thal, Unterdeusch, Vorderegg, Wiedmar, Wies, Wörth
Adressen:
1. Bezirksamt Pankow von Berlin - Abteilung für Bürgerdienste - Wollankstraße 36, 13359 Berlin
2. Bürgeramt Weißensee - Weissenseer Weg 51, 13088 Berlin
3. Ordnungsamt Pankow - Breite Straße 24A, 13187 Berlin
Gemeinde Weißensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.