Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
6512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17213
Vorwahl
039932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Malchow
Adressen:
1. Stadt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Schloß 1, 17235 Neustrelitz
3. Einwohnermeldeamt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
Gemeinde Malchow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauprojekt „Zwei Seen“ in Malchow ist in Bewegung. Aktuell läuft die Baufeldfreimachung und es werden zusätzliche Bodenproben genommen, die Teil der Auflagen für den rechtskräftigen Bebauungsplan sind. Der Baubeginn ist für 2024 geplant, mit einer geplanten Fertigstellung im Jahr 2027.
MUHSAL Immobilien & Projektentwicklung entwickelt ein Quartier mit Ferienpark-Konzept, bestehend aus 22 Ferienhäusern mit 136 Ferienwohnungen. Die alte Ziegelei mit dem denkmalgeschützten Ziegeleiofen soll nachgeahmt und integriert werden. Der Ofen und die Scheune werden erhalten und für verschiedene Zwecke wie Wellness, Gastronomie und Ausstellungen genutzt.
Die Stadt Malchow strebt an, die Planung im Rathaus für die Bürger auszulegen und Einsprüche zu erfassen, bevor das Vorhaben der Stadtvertreterversammlung vorgestellt wird.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.