Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
6512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17213
Vorwahl
039932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Malchow
Adressen:
1. Stadt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Schloß 1, 17235 Neustrelitz
3. Einwohnermeldeamt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
Gemeinde Malchow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauprojekt „Zwei Seen“ in Malchow ist in Bewegung. Aktuell läuft die Baufeldfreimachung und es werden zusätzliche Bodenproben genommen, die Teil der Auflagen für den rechtskräftigen Bebauungsplan sind. Der Baubeginn ist für 2024 geplant, mit einer geplanten Fertigstellung im Jahr 2027.
MUHSAL Immobilien & Projektentwicklung entwickelt ein Quartier mit Ferienpark-Konzept, bestehend aus 22 Ferienhäusern mit 136 Ferienwohnungen. Die alte Ziegelei mit dem denkmalgeschützten Ziegeleiofen soll nachgeahmt und integriert werden. Der Ofen und die Scheune werden erhalten und für verschiedene Zwecke wie Wellness, Gastronomie und Ausstellungen genutzt.
Die Stadt Malchow strebt an, die Planung im Rathaus für die Bürger auszulegen und Einsprüche zu erfassen, bevor das Vorhaben der Stadtvertreterversammlung vorgestellt wird.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.