Die Stadt Welzheim ist ein Luftkurort in Baden-Württemberg, im Welzheimer Wald, 40 km östlich von Stuttgart.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73642
Vorwahl
07182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichstrut, Bausche, Breitenfrst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmhle, Langenberg, Laufenmhle, Leinhalde, Lettenstich, Obermhle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg, Aichstrut, AichstruterSägmühle, Bausche, Breitenfürst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmühle, Langenberg, Laufenmühle, Leinhalde, Lettenstich, Obermühle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
2. Ordnungsamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
3. Bauamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.