Die Stadt Welzheim ist ein Luftkurort in Baden-Württemberg, im Welzheimer Wald, 40 km östlich von Stuttgart.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73642
Vorwahl
07182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichstrut, Bausche, Breitenfrst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmhle, Langenberg, Laufenmhle, Leinhalde, Lettenstich, Obermhle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg, Aichstrut, AichstruterSägmühle, Bausche, Breitenfürst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmühle, Langenberg, Laufenmühle, Leinhalde, Lettenstich, Obermühle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
2. Ordnungsamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
3. Bauamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
Gemeinde Welzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.