Wensin ist eine Gemeinde am Ufer des Wardersees im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahl
04559
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hls, Lehmberg, Mssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten, Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hüls, Lehmberg, Müssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten
Adressen:
1. Gemeinde Wensin
Hauptstraße 12
23845 Wensin
2. Kreisverwaltung Segeberg
Kaiserstraße 8
23795 Bad Segeberg
3. Amtsgericht Bad Segeberg
Mühlenstraße 20
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Wensin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.