Wensin ist eine Gemeinde am Ufer des Wardersees im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahl
04559
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hls, Lehmberg, Mssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten, Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hüls, Lehmberg, Müssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten
Adressen:
1. Gemeinde Wensin
Hauptstraße 12
23845 Wensin
2. Kreisverwaltung Segeberg
Kaiserstraße 8
23795 Bad Segeberg
3. Amtsgericht Bad Segeberg
Mühlenstraße 20
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Wensin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.