Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wertingen

Wertingen ist eine Stadt und ein Mittelzentrum im nordschwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86637
Vorwahl
08272
Adresse der Stadtverwaltung
Schulstr. 12, 86637 Wertingen
Schulstr. 12, 86637 Wertingen 86637 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bliensbach, Geratshofen, Gottmannshofen, Prettelshofen, Reatshofen, Reutenhof, Bliensbach, Geratshofen, Gottmannshofen, Prettelshofen, Reatshofen, Reutenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wertingen, Bahnhofstraße 1, 86637 Wertingen
2. Ordnungsamt Wertingen, Bahnhofstraße 1, 86637 Wertingen
3. Finanzamt Augsburg-West, Karlstraße 3, 86152 Augsburg
Gemeinde Wertingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.