Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zusmarshausen

Zusmarshausen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Augsburg mit einer Autobahnanschlussstelle an der Bundesautobahn 8.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
6465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86441
Vorwahl
08291
Adresse derMarktverwaltung
Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen
Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen 86441 Bayern DE
Website
Ortsteile
Friedensdorf, Kleinried, Salenbach, Vallried, Wollbach, Friedensdorf, Kleinried, Salenbach, Vallried, Wollbach
Adressen:
1. Rathaus Zusmarshausen, Hauptstraße 20, 86441 Zusmarshausen
2. Bürgeramt Zusmarshausen, Hauptstraße 20, 86441 Zusmarshausen
3. Kfz-Zulassungsstelle Zusmarshausen, Gabelsbergerstraße 1, 86441 Zusmarshausen
Gemeinde Zusmarshausen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.