Westerngrund ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63825
Vorwahl
06024
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerngrund
Rathausstraße 1
63849 Westerngrund
2. Landratsamt Aschaffenburg
Altstadt 4
63739 Aschaffenburg
3. Einwohnermeldeamt Westerngrund
Rathausstraße 1
63849 Westerngrund
Gemeinde Westerngrund – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.