Wiefelstede (niederdeutsch Wiefelstä) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
16.167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26215
Vorwahlen
04402, 0441, 04458, 04403
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrgge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf, Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrügge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
2. Landkreis Ammerland
Ammerländer Heerstraße 14
26655 Westerstede
3. Einwohnermeldeamt Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Gemeinde Wiefelstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.