Wielenbach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
3301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82407, 82362
Vorwahlen
0881, 08158
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmHardt-Siedlung, Hardt, Hardt-Siedlung, Hirschberg-Alm, Kerschlach, Monatshausen, Moosschwaige, Neu-Seeheim, Oberhirschberg, Rauchmoos, Rößlberg, Steinberg, Unterhausen, Unterhirschberg, Wilzhofen, AmHardt-Siedlung, Hardt, Hardt-Siedlung, Hirschberg-Alm, Kerschlach, Monatshausen, Moosschwaige, Neu-Seeheim, Oberhirschberg, Rauchmoos, Rößlberg, Steinberg, Unterhausen, Unterhirschberg, Wilzhofen
Adressen:
1. Gemeinde Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach
2. Standesamt Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach
3. Bürgerbüro Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.