Mit 13.110 Einwohnern, die auf 82,99 Quadratkilometern leben, ist Wiesmoor im Vergleich zu anderen ostfriesischen Städten nur dünn besiedelt. Die Stadt bildet den südöstlichsten Zipfel des Landkreises Aurich
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.372 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26639
Vorwahl
04944
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hopels, Mullberg, Rammsfehn, Hopels, Mullberg, Rammsfehn
Adressen:
1. Stadt Wiesmoor
Am Markt 1
26639 Wiesmoor
2. Ordnungsamt Wiesmoor
Am Markt 1
26639 Wiesmoor
3. Standesamt Wiesmoor
Am Markt 1
26639 Wiesmoor
Gemeinde Wiesmoor – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung