Für diese Leistung wurde die Gemeinde vielfach mit deutschen (z. B. Bundesweit und auch international bekannt wurde die kleine Gemeinde als Energiedorf, das mittels erneuerbarer Energien ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87499
Vorwahl
08304
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen, Krbsen, Meggenried, Möstenberg, Moosmhle, Notzen, Oberegg, Obereiberg, Ramsoi, Reuten, Schnaitweg, Staubers, Steig, Straßberg, Trampoi, Trogoi, Trostbhl, Unteregg, Untereiberg, Unterhalden, Vogelwirth, Weitenauer, Wolkenberg, Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen
Adressen:
1. Gemeinde Wildpoldsried
Hauptstraße 8
87499 Wildpoldsried
2. Landratsamt Oberallgäu
Hintere Gasse 1
87527 Sonthofen
3. Wasserwirtschaftsamt Kempten
Am Schießstätt 1
87435 Kempten
Gemeinde Wildpoldsried – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.