Bundesweit und auch international bekannt wurde die kleine Gemeinde als Energiedorf, das mittels erneuerbarer Energien ca. fünfmal so viel Strom erzeugt, wie es selbst verbraucht
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87499
Vorwahl
08304
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen, Krbsen, Meggenried, Möstenberg, Moosmhle, Notzen, Oberegg, Obereiberg, Ramsoi, Reuten, Schnaitweg, Staubers, Steig, Straßberg, Trampoi, Trogoi, Trostbhl, Unteregg, Untereiberg, Unterhalden, Vogelwirth, Weitenauer, Wolkenberg, Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen
Adressen:
1. Gemeinde Wildpoldsried
Hauptstraße 8
87499 Wildpoldsried
2. Landratsamt Oberallgäu
Hintere Gasse 1
87527 Sonthofen
3. Wasserwirtschaftsamt Kempten
Am Schießstätt 1
87435 Kempten
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.