Wilhermsdorf ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth und gehörte bis zur Gemeindegebietsreform 1972 zum Landkreis Neustadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Landkreis Fürth
Einwohner
5495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91452
Vorwahl
09102
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Drrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein, Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Dürrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
2. Ordnungsamt Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
3. Finanzamt Ansbach
Luitpoldstraße 20
91522 Ansbach
Gemeinde Wilhermsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung