Wilhermsdorf ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth und gehörte bis zur Gemeindegebietsreform 1972 zum Landkreis Neustadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Landkreis Fürth
Einwohner
5495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91452
Vorwahl
09102
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Drrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein, Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Dürrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
2. Ordnungsamt Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
3. Finanzamt Ansbach
Luitpoldstraße 20
91522 Ansbach
Gemeinde Wilhermsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung