Wolfegg ist eine Gemeinde und ein heilklimatischer Kurort im oberschwäbischen Landkreis Ravensburg im Süden Baden-Württembergs (Deutschland).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3901 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
88364                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07527                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Annaburg, Bachtelhalden, Berg, Boschers, Brenden, Dietrichsholz, Dobel, Eintrnenberg, Erhardts, Frohnhof, Fuchshof, Ganszrnen, Greut, Grimmenstein, Grnenberg, Grund, Hofstatt, Kämmerle, Katzental, Kimpflers, Klaren, Linden, Löchle, Loretto, Maierhof, Metzisweiler, Mohr, Mooshäusle, Mhlberg, Neckenfurt, Neuhaus, Neumhle, Oberhof, Oppenreute, Pfarr, Premen, Reich, Reute, Rötenbach, Rohr                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wolfegg  
   Hauptstraße 20  
   88289 Wolfegg  
2. Kreisverwaltung Ravensburg  
   Ob. Riedstraße 12  
   88212 Ravensburg  
3. Landratsamt Ravensburg  
   Schützenstraße 95  
   88212 Ravensburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wolfegg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.