Zöllnitz ist eine Gemeinde im Süden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07751
Vorwahl
03641
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Zöllnitz
Hauptstraße 1
07629 Zöllnitz
2. Landratsamt Greiz
Poststraße 1
07973 Greiz
3. Hauptzollamt Erfurt
Wiesenstraße 1
99094 Erfurt
Gemeinde Zöllnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.