Erstmals erwähnt wurde die Stadt im auf das Jahr 1037 datierten Öhringer Stiftungsbrief als Oringowe. Nach ersten Besiedlungen in geschichtlicher Zeit unter den Römern entwickelte sich die am Limes gelegene Stadt ab dem 11
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
25.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74613
Vorwahlen
07941, 07948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obermaßholderbach, Platzhof, Sonnenburg, Untermaßholderbach, Weidenhof
Gemeinde Öhringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Öhringen wird der Bebauungsplan „Wammesfeld“ aktuell entwickelt, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken. Es sind etwa 16,27 ha Gewerbegebietsflächen, 1,51 ha Erschließungsflächen, 3,20 ha Grünflächen und 1,31 ha Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geplant. Die Stadt Öhringen muss wegen des hohen Bedarfs landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, da innerörtliche Flächenpotentiale und Baulücken nicht ausreichen. Ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken ist in Vorbereitung, um die planerische Entwicklung zu ermöglichen und Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Biotope zu gewährleisten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.