Erstmals erwähnt wurde die Stadt im auf das Jahr 1037 datierten Öhringer Stiftungsbrief als Oringowe. Jahrhundert, insbesondere mit der Stiftung eines Chorherrenstifts, zur Residenzstadt der Fürsten zu Hohenlohe
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
25.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74613
Vorwahlen
07941, 07948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obermaßholderbach, Platzhof, Sonnenburg, Untermaßholderbach, Weidenhof
Gemeinde Öhringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Öhringen wird der Bebauungsplan „Wammesfeld“ aktuell entwickelt, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken. Es sind etwa 16,27 ha Gewerbegebietsflächen, 1,51 ha Erschließungsflächen, 3,20 ha Grünflächen und 1,31 ha Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geplant. Die Stadt Öhringen muss wegen des hohen Bedarfs landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, da innerörtliche Flächenpotentiale und Baulücken nicht ausreichen. Ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken ist in Vorbereitung, um die planerische Entwicklung zu ermöglichen und Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Biotope zu gewährleisten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.