Erstmals erwähnt wurde die Stadt im auf das Jahr 1037 datierten Öhringer Stiftungsbrief als Oringowe. Öhringen ist eine Stadt im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs, etwa 25 km östlich von Heilbronn gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
25.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74613
Vorwahlen
07941, 07948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obermaßholderbach, Platzhof, Sonnenburg, Untermaßholderbach, Weidenhof
Gemeinde Öhringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Öhringen wird der Bebauungsplan „Wammesfeld“ aktuell entwickelt, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken. Es sind etwa 16,27 ha Gewerbegebietsflächen, 1,51 ha Erschließungsflächen, 3,20 ha Grünflächen und 1,31 ha Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geplant. Die Stadt Öhringen muss wegen des hohen Bedarfs landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, da innerörtliche Flächenpotentiale und Baulücken nicht ausreichen. Ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken ist in Vorbereitung, um die planerische Entwicklung zu ermöglichen und Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Biotope zu gewährleisten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung