Abensberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim, die etwa 30 Kilometer südwestlich von Regensburg, 40 Kilometer östlich von Ingolstadt, 50 Kilometer nordwestlich von Landshut und gut 100 Kilometer nördlich von München liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93326
Vorwahl
09443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abensberg, Aumhle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling, Aumühle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling
Gemeinde Abensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Erschließungsarbeiten im Baugebiet Sandharlanden-West II beginnen im September 2024 und sollen bis 30. September 2025 abgeschlossen sein. Es entstehen 19 Einfamilienhaus- und 6 Doppelhausparzellen mit Größen zwischen 374 und 885 qm. Der Preis beträgt 300 EUR/qm, und alle Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren veräußert.
- Im Baugebiet Gaden Süd an der Kreisstraße von Abensberg Richtung Hörlbach haben die Bauarbeiten begonnen, nachdem das Projekt die letzte Hürde genommen hat.
- In der Harlandener Straße soll auf dem Areal eines bisherigen Gewerbebetriebs ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.