Abensberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim, die etwa 30 Kilometer südwestlich von Regensburg, 40 Kilometer östlich von Ingolstadt, 50 Kilometer nordwestlich von Landshut und gut 100 Kilometer nördlich von München liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93326
Vorwahl
09443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abensberg, Aumhle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling, Aumühle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling
Gemeinde Abensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Erschließungsarbeiten im Baugebiet Sandharlanden-West II beginnen im September 2024 und sollen bis 30. September 2025 abgeschlossen sein. Es entstehen 19 Einfamilienhaus- und 6 Doppelhausparzellen mit Größen zwischen 374 und 885 qm. Der Preis beträgt 300 EUR/qm, und alle Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren veräußert.
- Im Baugebiet Gaden Süd an der Kreisstraße von Abensberg Richtung Hörlbach haben die Bauarbeiten begonnen, nachdem das Projekt die letzte Hürde genommen hat.
- In der Harlandener Straße soll auf dem Areal eines bisherigen Gewerbebetriebs ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.