Pfeffenhausen ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut und liegt etwa 25 Kilometer nordwestlich der Stadt Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84076
Vorwahlen
08782, 08708, 08754
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Attenberg, Backlreuth, Berg, Burghart, Drnwind, Ebenhausen, Eckhof, Egg, Egglhausen, Eichstätt, Elfing, Engelsdorf, Englmhle, Frauenhof, Gasselsberg, Hackendorf, Hagenburg, Haimhausen, Hintlaber, Holzhausen, Katzenthal, Kittlau, Koppenwall, Kumpfmhle, Leitendorf, Limbach, Mießling, Mösberg, Neßlthal, Niederhornbach, Obergrub, Oberhof, Oberhornbach, Oberspiegelreuth, Osterwind, Pfaffendorf, Prammersberg, Priel, Sachsenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfeffenhausen, Hauptstraße 1, 84076 Pfeffenhausen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Ludwigstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Pfeffenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.