Der Ort befindet sich am Fuße des Friedrichsbergs im Westen des Naturparks Steigerwald.
Abtswind, welches 783 erstmals urkundlich erwähnt wurde, bestand im frühen Mittelalter aus den beiden Orten Kleinabtswind und Großabtswind. Später erhielt Abtswind eine eigene Gerichtsbarkeit und wurde zum Freiflecken. Der Ort befindet sich am Fuße des Friedrichsbergs im Westen des Naturparks Steigerwald.
Abtswind, welches 783 erstmals urkundlich erwähnt wurde, bestand im frühen Mittelalter aus den beiden Orten Kleinabtswind und Großabtswind. Doch erwarben auch andere Herren Anteile des kleinen Ortes
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97355
Vorwahl
09383
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichsberg, Rehweiler, Friedrichsberg, Rehweiler
Gemeinde Abtswind – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.