Ahrensbök (plattdeutsch Ahrensböök) ist nach den beiden kreisfreien Städten Lübeck und Kiel sowie der Stadt Fehmarn die nach Fläche viertgrößte Gemeinde des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23623
Vorwahlen
04505, 04506, 04524, 04525, 04556
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barghorst, BarghorsterMoor, Birkenhof, BraunerHeckkaten, BraunerHirsch, Diestelkamp, Flachsröste, Flörkendorf, Gießelrade, Grebenhagen, Haarberg, Havekost, Heikenweide, Heuerstubben, Hörsten, Hohenhorst, Holstendorf, Iskuhle, Kattenberg, Krögen, Lebatz, LebatzerHeckkaten, Moosen, Neuhof, Schwienkuhlen, Siblin, Spechserholz, Steindamm, Talmühle
Gemeinde Ahrensbök – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ahrensbök umfassen several aktuelle Entwicklungen:
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensbök.
- Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 für ein Gebiet am westlichen Amselweg.
- Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 A für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Gnissau.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 83 für Solar-Freiflächenanlagen in den Gemarkungen Lebatz und Tankenrade.
- Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Gnissau.
- Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 für ein Gebiet nordwestlich der Straße Mühlenberg.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung