Ahrensbök (plattdeutsch Ahrensböök) ist nach den beiden kreisfreien Städten Lübeck und Kiel sowie der Stadt Fehmarn die nach Fläche viertgrößte Gemeinde des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23623
Vorwahlen
04505, 04506, 04524, 04525, 04556
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barghorst, BarghorsterMoor, Birkenhof, BraunerHeckkaten, BraunerHirsch, Diestelkamp, Flachsröste, Flörkendorf, Gießelrade, Grebenhagen, Haarberg, Havekost, Heikenweide, Heuerstubben, Hörsten, Hohenhorst, Holstendorf, Iskuhle, Kattenberg, Krögen, Lebatz, LebatzerHeckkaten, Moosen, Neuhof, Schwienkuhlen, Siblin, Spechserholz, Steindamm, Talmühle
Gemeinde Ahrensbök – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ahrensbök umfassen several aktuelle Entwicklungen:
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensbök.
- Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 für ein Gebiet am westlichen Amselweg.
- Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 A für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Gnissau.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 83 für Solar-Freiflächenanlagen in den Gemarkungen Lebatz und Tankenrade.
- Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Gnissau.
- Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 für ein Gebiet nordwestlich der Straße Mühlenberg.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.