Aichwald ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen, zehn Kilometer von der Kreisstadt Esslingen und 20 Kilometer von Stuttgart entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73773
Vorwahl
0711
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Aichwald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Aichwald soll der Bau von mehr als 100 Wohnungen im Neubaugebiet Fuchsbühl im Ortsteil Schanbach beginnen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für dieses Projekt ist bereits vorhanden. Die Realisierung umfasst 9 Gebäude mit einer gemeinsamen Tiefgarage und einem Quartiershof. Von den geplanten 108 Mietwohnungen sollen 49 im Rahmen des sozialgeförderten Mietwohnungsbaus erstellt werden. Der Baubeginn ist hoffentlich bis Mitte 2025 geplant, nachdem konkrete Gespräche zwischen der BPD Immobilienentwicklung GmbH und einem möglichen Käufer für die 49 Wohnungen laufen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.