Hohenstadt ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die zum Landkreis Göppingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73345
Vorwahl
07335
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bernhardshof, Börrat, Butzenberg, Fischbrunn, Fischhaus, Frauenhof, Hegendorf, Hubmersberg, Kleinviehberg, Köhrhof, Sandhof, Steinreute, Weilerhöhe, Bernhardshof, Börrat, Butzenberg, Fischbrunn, Fischhaus, Frauenhof, Hegendorf, Hubmersberg, Kleinviehberg, Köhrhof, Sandhof, Steinreute, Weilerhöhe
Adressen:
1. Gemeinde Hohenstadt
Hauptstraße 12
73450 Hohenstadt
2. Ordnungsamt Hohenstadt
Rathausplatz 1
73450 Hohenstadt
3. Finanzamt Hohenstadt
Wilhelmstraße 5
73450 Hohenstadt
Gemeinde Hohenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.