Alpirsbach ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72275
Vorwahl
07444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ehlenbogen, Grezenbhlhof, Oberehlenbogen, Ehlenbogen, Grezenbühlhof, Oberehlenbogen
Gemeinde Alpirsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Alpirsbach hat den Bebauungsplanvorentwurf für das Gewerbegebiet "Grundegert II - 2. Erweiterung" in Peterzell gebilligt. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Peterzell und umfasst eine Gesamtfläche von 3,17 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden sollen in Form einer Planauflage durchgeführt werden.
Zudem wurde der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Hetalareal beschlossen, um den Neubau eines Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein, und der Baubeginn des Feuerwehrhauses ist für Mai 2025 geplant, nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Gesamtfinanzierung des Feuerwehrhauses in Höhe von 7,2 Millionen Euro ist durch Zuschüsse und Haushaltsmittel gesichert.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.