Alpirsbach ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72275
Vorwahl
07444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ehlenbogen, Grezenbhlhof, Oberehlenbogen, Ehlenbogen, Grezenbühlhof, Oberehlenbogen
Gemeinde Alpirsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Alpirsbach hat den Bebauungsplanvorentwurf für das Gewerbegebiet "Grundegert II - 2. Erweiterung" in Peterzell gebilligt. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Peterzell und umfasst eine Gesamtfläche von 3,17 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden sollen in Form einer Planauflage durchgeführt werden.
Zudem wurde der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Hetalareal beschlossen, um den Neubau eines Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein, und der Baubeginn des Feuerwehrhauses ist für Mai 2025 geplant, nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Gesamtfinanzierung des Feuerwehrhauses in Höhe von 7,2 Millionen Euro ist durch Zuschüsse und Haushaltsmittel gesichert.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.