Sie zählt zu den staatlich anerkannten Kurorten im Osterzgebirge. Altenberg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
7939 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01773,01778 (Fürstenau, Fürstenwalde, Geising, Lauenstein, Liebenau, Müglitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035056, 035052 (Schellerhau, Waldidylle, Falkenhain, Kipsdorf), 035054 (Bärenstein, Fürstenau, Lauenstein, Müglitz, Rudolphsdorf), 035057 (Rehefeld-Zaunhaus)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bömerich, Blsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach, Aue, Bömerich, Bülsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach
Gemeinde Altenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.