Bannewitz ist eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde südlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
11.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01728,01731 (Hornschänke)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0351
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bannewitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bannewitz wird bis Herbst 2025 ein Wohnmobil-Park an der B170 erstellt, mit bis zu 40 Stellplätzen und hochwertigen Sanitäranlagen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan bereits im Dezember einstimmig gebilligt.
Zudem sind mehrere Bebauungspläne in der Planungs- oder Aufstellungsphase, wie der Bebauungsplan "Erweiterung real-Markt Bannewitz" in Boderitz, "Wohngebiet Amselgrund" in Welschhufe, "Caravan-Stellplatz" in Boderitz und "Wohngebiet Pappelblick" in Golberode.
Die Gemeinde Bannewitz sieht eine dringende Handlungsnotwendigkeit zur Neuausweisung weiterer Flächen für Wohnen und Gewerbe, da in den rechtskräftig ausgewiesenen Baugebieten keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.