Bannewitz ist eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde südlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
11.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01728,01731 (Hornschänke)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0351
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bannewitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bannewitz wird bis Herbst 2025 ein Wohnmobil-Park an der B170 erstellt, mit bis zu 40 Stellplätzen und hochwertigen Sanitäranlagen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan bereits im Dezember einstimmig gebilligt.
Zudem sind mehrere Bebauungspläne in der Planungs- oder Aufstellungsphase, wie der Bebauungsplan "Erweiterung real-Markt Bannewitz" in Boderitz, "Wohngebiet Amselgrund" in Welschhufe, "Caravan-Stellplatz" in Boderitz und "Wohngebiet Pappelblick" in Golberode.
Die Gemeinde Bannewitz sieht eine dringende Handlungsnotwendigkeit zur Neuausweisung weiterer Flächen für Wohnen und Gewerbe, da in den rechtskräftig ausgewiesenen Baugebieten keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.