Bannewitz ist eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde südlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
11.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01728,01731 (Hornschänke)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0351
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bannewitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bannewitz wird bis Herbst 2025 ein Wohnmobil-Park an der B170 erstellt, mit bis zu 40 Stellplätzen und hochwertigen Sanitäranlagen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan bereits im Dezember einstimmig gebilligt.
Zudem sind mehrere Bebauungspläne in der Planungs- oder Aufstellungsphase, wie der Bebauungsplan "Erweiterung real-Markt Bannewitz" in Boderitz, "Wohngebiet Amselgrund" in Welschhufe, "Caravan-Stellplatz" in Boderitz und "Wohngebiet Pappelblick" in Golberode.
Die Gemeinde Bannewitz sieht eine dringende Handlungsnotwendigkeit zur Neuausweisung weiterer Flächen für Wohnen und Gewerbe, da in den rechtskräftig ausgewiesenen Baugebieten keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.