Altenberge (plattdeutsch Ollenbiärg) ist eine Gemeinde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48341
Vorwahl
02505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kmper, Waltrup, Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper, Waltrup, Westenfeld
Gemeinde Altenberge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenberge ist derzeit das Neubaugebiet „Bahnhofshügel Teil II“ in Planung und Umsetzung. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts begannen im Frühjahr 2024, und die Fertigstellung der umfangreichen Erschließungsarbeiten ist für Mitte 2025 vorgesehen. Die Vergabe der kommunalen Baugrundstücke soll voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 starten. Das Wohngebiet umfasst 12,5 ha und bietet Kauf- und Erbbaugrundstücke für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.