Altentreptow ( Aussprache?/i, bis 1939 Treptow an der Tollense) ist eine Kleinstadt im Amt Treptower Tollensewinkel im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Landesteil Vorpommern des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17087
Vorwahl
03961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altentreptow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 37 "Photovoltaikanlage Buchar" Oktober 2022
- Bebauungsplan Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow" mit Bekanntmachung und Satzung finalisiert im April 2023
- Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan Stand April 2023
- Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin"
- 17. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow
- Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow West"
- Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang"
- Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet an der Schule"
- Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Torumfahrung"
- Bebauungsplan Nr. 29 "Stralsunder Straße 18h" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.