Altentreptow ( Aussprache?/i, bis 1939 Treptow an der Tollense) ist eine Kleinstadt im Amt Treptower Tollensewinkel im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Landesteil Vorpommern des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17087
Vorwahl
03961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altentreptow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 37 "Photovoltaikanlage Buchar" Oktober 2022
- Bebauungsplan Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow" mit Bekanntmachung und Satzung finalisiert im April 2023
- Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan Stand April 2023
- Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin"
- 17. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow
- Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow West"
- Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang"
- Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet an der Schule"
- Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Torumfahrung"
- Bebauungsplan Nr. 29 "Stralsunder Straße 18h" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.