Sie ist Sitz der Regierung und der Bezirksverwaltung von Mittelfranken sowie des Landratsamtes Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.662 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91522
Vorwahlen
0981, 09802
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ansbach, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismhle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmhle, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismühle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strüth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmühle
Gemeinde Ansbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Aktuelle Bauleitplanverfahren in Ansbach umfassen die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, bei denen die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt werden.
- Bebauungspläne der Stadt Ansbach können im BayernAtlas eingesehen werden, und Auszüge können bestellt oder in den Amtsräumen betrachtet werden.
- Bestimmte Bebauungspläne, insbesondere those, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
- Der Stadtrat der Stadt Ansbach wägt die gesammelten öffentlichen und privaten Belange ab, bevor der Bauleitplan beschlossen wird.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.