Sie ist Sitz der Regierung und der Bezirksverwaltung von Mittelfranken sowie des Landratsamtes Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.662 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91522
Vorwahlen
0981, 09802
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ansbach, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismhle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmhle, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismühle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strüth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmühle
Gemeinde Ansbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Aktuelle Bauleitplanverfahren in Ansbach umfassen die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, bei denen die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt werden.
- Bebauungspläne der Stadt Ansbach können im BayernAtlas eingesehen werden, und Auszüge können bestellt oder in den Amtsräumen betrachtet werden.
- Bestimmte Bebauungspläne, insbesondere those, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
- Der Stadtrat der Stadt Ansbach wägt die gesammelten öffentlichen und privaten Belange ab, bevor der Bauleitplan beschlossen wird.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.