Die Hansestadt Attendorn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈatn̩ˌdɔʁn] mundartlich meist [ˈatn̩ˌdɔːʳn] Aussprache?/i) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland mit etwa 25.000 Einwohnern. Überregional bekannt ist Attendorn durch die Tropfsteinhöhle Atta-Höhle und den Biggesee
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57439
Vorwahl
02722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biekhofen, Biggen, Biekhofen, Biggen
Gemeinde Attendorn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Attendorn hatSeveral neueste Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37n "Wallcenter" zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen und einem Parkdeck im Erdgeschoss gegenüber dem Attendorner Bahnhof, beschlossen am 06.12.2021.
- Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das der städtebaulichen und funktionalen Innenstadtaufwertung, insbesondere im Bereich Bahnhofstraße / Mühlengrabens, dient und die Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung von rechtlichen und städtebaulichen Anforderungen umfasst.
- Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit bei laufenden Planverfahren, einschließlich der Neuaufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen, sowie die Bereitstellung von Informationen und Beteiligungstools über das Planungs- und Beteilgungsportal.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.