Lennestadt ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Sauerland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.176 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57368
Vorwahlen
02721, 02723, 02725, 02972
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lennestadt, Rathausplatz 1, 57368 Lennestadt
2. Kreis Olpe, Bahnhofstraße 1, 57462 Olpe
3. Bürgeramt Lennestadt, Wiesenstraße 1, 57368 Lennestadt
Gemeinde Lennestadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Frühzeitige Auslegung Änderung Bebauungsplan Möbel Nies Grevenbrück,
Frühzeitige Auslegung 2. Änderung Bebauungsplan 94/Kirchveischede,
Schlussbekanntmachung 3. Änderung Bebauungsplan Altenhundem “Ortskern“,
Ergänzungssatzung Altenvalbert “Oberelsper Straße“,
Frühzeitige Beteiligung Grevenbrück “Einzelhandel Kirchwiese“,
Bebauungsplan Saalhausen “Tracto-Technik“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über den Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187 für den Ortsteil Altenhundem “Lennewiesen – LIDL-Markt“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplans Nr. 191 für den Ortsteil Oedingen “Ober der Kirche III”.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.