Sie wurde am 1. Juli 1969 im Rahmen der kommunalen Neugliederung gegründet und trat damit die Rechtsnachfolge des aufgelösten Amtes Bilstein an
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.176 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57368
Vorwahlen
02721, 02723, 02725, 02972
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lennestadt, Rathausplatz 1, 57368 Lennestadt
2. Kreis Olpe, Bahnhofstraße 1, 57462 Olpe
3. Bürgeramt Lennestadt, Wiesenstraße 1, 57368 Lennestadt
Gemeinde Lennestadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Frühzeitige Auslegung Änderung Bebauungsplan Möbel Nies Grevenbrück,
Frühzeitige Auslegung 2. Änderung Bebauungsplan 94/Kirchveischede,
Schlussbekanntmachung 3. Änderung Bebauungsplan Altenhundem “Ortskern“,
Ergänzungssatzung Altenvalbert “Oberelsper Straße“,
Frühzeitige Beteiligung Grevenbrück “Einzelhandel Kirchwiese“,
Bebauungsplan Saalhausen “Tracto-Technik“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über den Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187 für den Ortsteil Altenhundem “Lennewiesen – LIDL-Markt“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplans Nr. 191 für den Ortsteil Oedingen “Ober der Kirche III”.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.