Seit 1819 ist sie Kreisstadt und Sitz des Kreistages des Kreises Olpe. Olpe ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen (Deutschland). Seit 1819 ist sie Kreisstadt und Sitz des Kreistages des Kreises Olpe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57462
Vorwahlen
02761, 02722, 02764
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Olpe
Markt 1
57462 Olpe
Kreis Olpe
Kölner Str. 1
57462 Olpe
Agentur für Arbeit Olpe
Hüttenstraße 2
57462 Olpe
Gemeinde Olpe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Olpe plant die Neustrukturierung des Bahnhofsumfeldes mit dem Bebauungsplan Nr. 54 «Olpe-Finkenstraße/Am Bahnhof», welcher die Stadtverträgliche Erweiterung der Innenstadt, Bereitstellung von Einzelhandelsflächen, Neuordnung des Omnibusbahnhofes und Bahnhaltepunktes, Errichtung von öffentlichen Aufenthalts- und Freiflächen sowie Schaffung von Wohnraum umfasst.
Zudem wird das ehemalige Industriegelände in der Finkenstraße durch die StadtFinken GmbH und die FS10 Besitzgesellschaft mbH neu belebt und mit modernen Wohnkonzepten entwickelt, wobei der erste Bauabschnitt bis Ende 2026 bzw. 2025 abgeschlossen werden soll.
Darüber hinaus hat der Kreis Olpe im Jahr 2024 Bauprojekte mit fast 24 Millionen Euro gefördert, was die höchste jemals vergebene Fördersumme für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in der Region darstellt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.