Aufgrund der Vielzahl von Linden, die man seit dem Beginn des letzten Jahrhunderts anpflanzte, hatte die Stadt den Beinamen „Stadt der tausend Linden“. Seit 1819 ist sie Kreisstadt und Sitz des Kreistages des Kreises Olpe. Olpe ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57462
Vorwahlen
02761, 02722, 02764
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Olpe
Markt 1
57462 Olpe
Kreis Olpe
Kölner Str. 1
57462 Olpe
Agentur für Arbeit Olpe
Hüttenstraße 2
57462 Olpe
Gemeinde Olpe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Olpe plant die Neustrukturierung des Bahnhofsumfeldes mit dem Bebauungsplan Nr. 54 «Olpe-Finkenstraße/Am Bahnhof», welcher die Stadtverträgliche Erweiterung der Innenstadt, Bereitstellung von Einzelhandelsflächen, Neuordnung des Omnibusbahnhofes und Bahnhaltepunktes, Errichtung von öffentlichen Aufenthalts- und Freiflächen sowie Schaffung von Wohnraum umfasst.
Zudem wird das ehemalige Industriegelände in der Finkenstraße durch die StadtFinken GmbH und die FS10 Besitzgesellschaft mbH neu belebt und mit modernen Wohnkonzepten entwickelt, wobei der erste Bauabschnitt bis Ende 2026 bzw. 2025 abgeschlossen werden soll.
Darüber hinaus hat der Kreis Olpe im Jahr 2024 Bauprojekte mit fast 24 Millionen Euro gefördert, was die höchste jemals vergebene Fördersumme für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in der Region darstellt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.