Im Jahre 1311 wurden ihr die Stadtrechte von Erzbischof Heinrich II. Seit 1819 ist sie Kreisstadt und Sitz des Kreistages des Kreises Olpe. Graf von Virneburg verliehen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57462
Vorwahlen
02761, 02722, 02764
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Olpe
Markt 1
57462 Olpe
Kreis Olpe
Kölner Str. 1
57462 Olpe
Agentur für Arbeit Olpe
Hüttenstraße 2
57462 Olpe
Gemeinde Olpe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Olpe plant die Neustrukturierung des Bahnhofsumfeldes mit dem Bebauungsplan Nr. 54 «Olpe-Finkenstraße/Am Bahnhof», welcher die Stadtverträgliche Erweiterung der Innenstadt, Bereitstellung von Einzelhandelsflächen, Neuordnung des Omnibusbahnhofes und Bahnhaltepunktes, Errichtung von öffentlichen Aufenthalts- und Freiflächen sowie Schaffung von Wohnraum umfasst.
Zudem wird das ehemalige Industriegelände in der Finkenstraße durch die StadtFinken GmbH und die FS10 Besitzgesellschaft mbH neu belebt und mit modernen Wohnkonzepten entwickelt, wobei der erste Bauabschnitt bis Ende 2026 bzw. 2025 abgeschlossen werden soll.
Darüber hinaus hat der Kreis Olpe im Jahr 2024 Bauprojekte mit fast 24 Millionen Euro gefördert, was die höchste jemals vergebene Fördersumme für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in der Region darstellt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet