Sie liegt im Landkreis Calw, rund 20 Kilometer südlich von Pforzheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75378
Vorwahlen
07052, 07084
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleinwildbad, Kleinwildbad
Gemeinde Bad Liebenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2016 und 2023 den Bebauungsplan für die Flächen der Teilverlagerung der Firma Häberle neu aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde im Juli 2023 geändert, um die Flächen in den Talwiesen als Sondergebiet für Lagerflächen baurechtlich zu sichern. Dies ermöglicht eine produktive und langfristige Nutzung dieser Fläche.
Die Firma Häberle hat Bauanträge und weitere Genehmigungen eingereicht, um die Teilverlagerung umzusetzen, die umfangreichen Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Die Stadt Bad Liebenzell hat alle Grundstücke in den Jahren 2019/20 zurückgekauft, um der Firma Häberle entsprechende Flächen für die Verlagerung anbieten zu können.
Die Gesamtverlagerung der Firma Häberle hängt von der Änderung des Bebauungsplans für die Flächen zwischen dem Polarion und der Einfahrt zu den Talwiesen ab, da diese Flächen derzeit nur für Sportzwecke genutzt werden dürfen. Die Stadt und der Gemeinderat müssen diese Änderungen vornehmen, um die Grundlage für eine Gesamtverlagerung zu schaffen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.