Bad Liebenzell ist eine Bäder- und Kurstadt im nördlichen Schwarzwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75378
Vorwahlen
07052, 07084
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleinwildbad, Kleinwildbad
Gemeinde Bad Liebenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2016 und 2023 den Bebauungsplan für die Flächen der Teilverlagerung der Firma Häberle neu aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde im Juli 2023 geändert, um die Flächen in den Talwiesen als Sondergebiet für Lagerflächen baurechtlich zu sichern. Dies ermöglicht eine produktive und langfristige Nutzung dieser Fläche.
Die Firma Häberle hat Bauanträge und weitere Genehmigungen eingereicht, um die Teilverlagerung umzusetzen, die umfangreichen Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Die Stadt Bad Liebenzell hat alle Grundstücke in den Jahren 2019/20 zurückgekauft, um der Firma Häberle entsprechende Flächen für die Verlagerung anbieten zu können.
Die Gesamtverlagerung der Firma Häberle hängt von der Änderung des Bebauungsplans für die Flächen zwischen dem Polarion und der Einfahrt zu den Talwiesen ab, da diese Flächen derzeit nur für Sportzwecke genutzt werden dürfen. Die Stadt und der Gemeinderat müssen diese Änderungen vornehmen, um die Grundlage für eine Gesamtverlagerung zu schaffen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.