Bad Oeynhausen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ba:t'ʔø:nhaʊzn] ist eine Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke in Deutschland, die ihre heutige Ausdehnung durch den Zusammenschluss der damaligen Stadt Bad Oeynhausen mit umliegenden Gemeinden durch das Bielefeld-Gesetz im Jahre 1973 erhielt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
48.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32545, 32547, 32549
Vorwahlen
05731, 05734
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmSiel, Frstenwinkel, Hffe, Masch, Melbergen, Mulde, Werste, AmSiel, Fürstenwinkel, Hüffe, Masch, Melbergen, Mulde, Prinzenwinkel-Masch, Werste
Gemeinde Bad Oeynhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90A „Erweiterung Combi-Markt Volmerdingsen“ und der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung des Combi-Lebensmittelmarktes in Volmerdingsen beschlossen. Die öffentliche Beteiligung und Auslegung der Entwürfe fand vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 129 „Denios“ zur Errichtung von baulichen Anlagen auf einer Gewerbefläche in Dehme wurde vorgestellt. Die öffentliche Beteiligung und Auslegung der Entwürfe fand vom 16.01.2025 bis 17.02.2025 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 9A „Quartier Südstadt - West“ für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen im westlichen Teil des Quartiers Südstadt wurde aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 28.01.2025 im Wichern-Gemeindehaus statt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.