Bannewitz ist eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde südlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
11.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01728,01731 (Hornschänke)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0351
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bannewitz wird bis Herbst 2025 ein Wohnmobil-Park an der B170 erstellt, mit bis zu 40 Stellplätzen und hochwertigen Sanitäranlagen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan bereits im Dezember einstimmig gebilligt.
Zudem sind mehrere Bebauungspläne in der Planungs- oder Aufstellungsphase, wie der Bebauungsplan "Erweiterung real-Markt Bannewitz" in Boderitz, "Wohngebiet Amselgrund" in Welschhufe, "Caravan-Stellplatz" in Boderitz und "Wohngebiet Pappelblick" in Golberode.
Die Gemeinde Bannewitz sieht eine dringende Handlungsnotwendigkeit zur Neuausweisung weiterer Flächen für Wohnen und Gewerbe, da in den rechtskräftig ausgewiesenen Baugebieten keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.