Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Einwohner
11.986 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
06868, 06869
Vorwahlen
034903, 034907, 034923, 034929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Coswig stimmte am 11. Dezember 2024 über den Bebauungsplan für das neue Baugebiet Sandleite ab, bei dem die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutzkonzepts der Stadt nicht umgesetzt wurden. Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig kritisierte die Entscheidung scharf, da die CDU und AfD gegen die Nutzung von Solarenergie auf Dächern von Neubauten stimmten, trotz strenger Vorgaben in anderen gestalterischen Fragen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau eines Einkaufszentrums an der Holländer Mühle, das durch Naturschutzauflagen gefährdet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben könnte.
Zudem gibt es Fortschreibungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Flächennutzungsplans, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes in Coswig konzentrieren.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.