Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.986 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
06868, 06869
Vorwahlen
034903, 034907, 034923, 034929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Coswig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Coswig stimmte am 11. Dezember 2024 über den Bebauungsplan für das neue Baugebiet Sandleite ab, bei dem die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutzkonzepts der Stadt nicht umgesetzt wurden. Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig kritisierte die Entscheidung scharf, da die CDU und AfD gegen die Nutzung von Solarenergie auf Dächern von Neubauten stimmten, trotz strenger Vorgaben in anderen gestalterischen Fragen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau eines Einkaufszentrums an der Holländer Mühle, das durch Naturschutzauflagen gefährdet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben könnte.
Zudem gibt es Fortschreibungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Flächennutzungsplans, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes in Coswig konzentrieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.