Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.986 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
06868, 06869
Vorwahlen
034903, 034907, 034923, 034929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Coswig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Coswig stimmte am 11. Dezember 2024 über den Bebauungsplan für das neue Baugebiet Sandleite ab, bei dem die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutzkonzepts der Stadt nicht umgesetzt wurden. Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig kritisierte die Entscheidung scharf, da die CDU und AfD gegen die Nutzung von Solarenergie auf Dächern von Neubauten stimmten, trotz strenger Vorgaben in anderen gestalterischen Fragen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau eines Einkaufszentrums an der Holländer Mühle, das durch Naturschutzauflagen gefährdet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben könnte.
Zudem gibt es Fortschreibungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Flächennutzungsplans, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes in Coswig konzentrieren.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.