Coswig (Anhalt) ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.986 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
06868, 06869
Vorwahlen
034903, 034907, 034923, 034929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Coswig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Coswig stimmte am 11. Dezember 2024 über den Bebauungsplan für das neue Baugebiet Sandleite ab, bei dem die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutzkonzepts der Stadt nicht umgesetzt wurden. Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig kritisierte die Entscheidung scharf, da die CDU und AfD gegen die Nutzung von Solarenergie auf Dächern von Neubauten stimmten, trotz strenger Vorgaben in anderen gestalterischen Fragen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau eines Einkaufszentrums an der Holländer Mühle, das durch Naturschutzauflagen gefährdet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben könnte.
Zudem gibt es Fortschreibungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Flächennutzungsplans, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes in Coswig konzentrieren.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.