Bedburg ist eine Stadt im Rheinland in Nordrhein-Westfalen mit rund 25.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
23.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50181
Vorwahlen
02272, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMhle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim, Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMühle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim
Gemeinde Bedburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet an der A61 beschlossen, das auf rund 40 Hektar neue Gewerbebetriebe und dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen soll. Das Gewerbegebiet wird mit viel Grünflächen und begrünten Gebäuden ausgestattet und umfasst zusätzliche Maßnahmen zum Sichtschutz, wie den Anlag eines bepflanzten Erdwalls.
Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verkehrslast, da der Schwerverkehr 17,2 Prozent der gesamten Benutzung der A61 ausmacht und es an Informationen über die Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern fehlt.
In der Gemeinde Bedburg-Hau wurde der Beschluss zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Schneppenbaum Nr. 22 „Op de Högt“ gefasst, um den veränderten Wohnvorstellungen und -bedarfen, insbesondere nach der Covid-19-Pandemie, Rechnung zu tragen.
Weitere Bebauungspläne in Bedburg umfassen verschiedene Projekte wie die Erweiterung von Wohngebieten, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Änderung bestehender Bebauungspläne in verschiedenen Ortsteilen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.