Da keiner der Orte den Rang eines Hauptortes beanspruchen konnte, wurde der Name nach dem größten Fluss im neuen Stadtgebiet, der Erft, gewählt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
49.667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50374
Vorwahl
02235
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erftstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Erftstadt gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen rund um Bebauungspläne:
- Im Stadtteil Köttingen wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 C, 1. Änderung, gefasst, um bezahlbaren Wohnraum und Geschosswohnungsbau zu schaffen, einschließlich Frei- und Grünflächen sowie einem Kinderspielplatz.
- Das Projekt "Ville Wohnquartier" in Liblar sieht den Bau von 156 Wohneinheiten auf 3,3 Hektar Fläche vor, was zu Kritik von Anliegern hinsichtlich der hohen Bewohnerdichte, Gebäudehöhe und mangelnder Parkplätze geführt hat. Eine Bürgerversammlung fand statt, um die Bedenken der Bürger zu diskutieren.
- Die Planungen für das "Ville Wohnquartier" stehen im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Fachhochschule des Bundes und werden wegen ihrer Auswirkungen auf das Wohnumfeld kritisch betrachtet.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.