Bendorf ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und liegt rechtsrheinisch zwischen Koblenz und Neuwied.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
16.962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56170
Vorwahlen
02622, 02601 (Stromberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahtte, Hartmannsmhle, ImSayntal, Keller, KretzersMhle, Lohmhle, Meisenhof, Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahütte, Hartmannsmühle, Hedwig-Dransfeld-Haus, ImSayntal, Keller, KretzersMühle, Lohmühle, Meisenhof
Gemeinde Bendorf – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat am 10.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan für das „Jakob van Hoddis Quartier“ beschlossen. Dies umfasst den Neubau eines Rathauses, Nachnutzung des innerstädtischen Bereichs für Wohnen, Dienstleistungen, medizinische Versorgung und Betreuungseinrichtungen. Im östlichen Teilbereich sollen Flächen für einen Lebensmittelmarkt und ein Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO festgesetzt werden. Eine Veränderungssperre und eine Vorkaufsrechtssatzung wurden ebenfalls beschlossen, um die Planung zu sichern.
Zudem wurde in der Sitzung am 17.09.2024 der Bebauungsplanentwurf „Unter dem Neubergsweg“ beschlossen, der die Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fabrikfläche für Wohnbebauung vorsieht.
Für das Wenigerbachtal steht der Beschluss über einen neuen Bebauungsplan an, der Regenrückhaltebecken, die Erneuerung des bestehenden Kanals und die Installation von Wasserrückhaltevorrichtungen umfasst, um auf die Klimaveränderungen zu reagieren.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.