Bergneustadt, bis 1884 Neustadt, ist eine kreisangehörige Stadt im Bergischen Land rund 50 Kilometer östlich von Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51702
Vorwahlen
02261, 02265, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hackenberg, Leienbach, Hackenberg, Leienbach
Gemeinde Bergneustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergneustadt sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Im Stadtteil Wiedenest wird ein neues Wohngebiet am Fuße des Laubbergs zwischen der Straße Sülemicker Feld und den alten Bahnanlagen geplant. Dieses Gebiet soll überwiegend mit Einzelhäusern, Reihenhäusern und Stadtvillen entwickelt werden. Die Politik hat den Weg für weitere Planungen mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Nr. 66 - Wiedenest Süd“ freigemacht. Es gibt jedoch Herausforderungen bei der Entwässerung und einige Grundstückseigentümer sind nicht verkaufswillig.
- Im Ortsteil Hackenberg soll ein Klimaquartier gebaut werden, das als eines von drei Klimaquartieren in NRW dient. Das Projekt "Zum Wiebusch" umfasst 36 Grundstücke und soll mit hoher Energieeffizienz, zentraler Wärme- und Stromversorgung sowie recyclebaren Baustoffen realisiert werden. Trotz vorhandener Vormerkungen fehlen noch weitere Interessenten, um mit dem Bau zu beginnen.
- Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Nr. 69, betrifft die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hackenberg und zielt auf die städtebauliche Arrondierung am nordöstlichen Ortsrand ab. Hierbei wird auch ein Umweltbericht erstellt, um die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.