Marienheide ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51709
Vorwahlen
02264, 02261, 02269, 02359
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper, Reppinghausen, Schmitzwipper, Späinghausen, Straße, Stlinghausen, Vorderscharde, Wernscheid, Wilbringhausen, Winkel, Wipperfließ, Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper
Adressen:
1. Gemeinde Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
2. Bürgeramt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
3. Ordnungsamt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
Gemeinde Marienheide – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Marienheide hat am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Ortskern Marienheide" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadterneuerungsprojekte, insbesondere der Freiraumgestaltung der öffentlichen Plätze, zu schaffen.
- Öffentliche Auslegung: 07.12.2023 - 22.01.2024
- Satzungsbeschluss: 18.06.2024
- Inkrafttreten: 27.06.2024.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.