Bernkastel-Kues [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌbɛɐnkaːstl̩ˈkuːs] (Dehnungs-e), amtliche Schreibweise bis zum 16
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54470
Vorwahl
06531
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bernkastel-Kues – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat Handlungsempfehlungen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung veröffentlicht, die am 28.09.2022 vom Verbandsgemeinderat beschlossen wurden. Diese Empfehlungen betonen die Minimierung der Flächenversiegelung und fördern eine städtebauliche Entwicklung durch Innenentwicklung. Bebauungspläne sollen den bestmöglichen Energiestandard anstreben und Energiekonzepte für Baugebiete umfassen.
Ein interkommunales Gewerbegebiet von etwa 62 ha ist in der Gemeinde Maring-Noviand geplant, mit möglicher Erweiterung durch die Ortsgemeinde Osann-Monzel. Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues liegt im Entwurf und sieht die Ausweisung von Gewerbegebieten vor.
Verschiedene Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile und Gebiete in Bernkastel-Kues, wie z.B. das Gewerbegebiet Andel, das Gewerbegebiet Schützenweg in Kues und das Wohngebiet Kueser Plateau, sind in Bearbeitung oder wurden aktualisiert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.