Bobenheim-Roxheim ist eine verbandsfreie Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
10.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67240
Vorwahl
06239
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bobenheim-Roxheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim unterstützt die Erschließung eines neuen Baugebiets südlich des Globus, das seit den 2000er Jahren diskutiert wird. Ein grundlegender Beschluss hierzu wurde im Sommer 2019 vom Gemeinderat gefasst. Die Entwicklung des Gebiets soll ohne Konflikte mit der Umgehungsstraßenplanung erfolgen. Es wird mit einem Anwachsen der Einwohnerzahl von 1.500 bis 2.500 Neubürgern gerechnet. Die Erschließung des Neubaugebiets soll zu einer Entlastung der viel befahrenen L 520, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer Erweiterung des ÖPNV, einschließlich eines zweiten S-Bahn-Haltepunkts, führen. Zudem besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die 25. Änderung des Bebauungsplans "Tbpl III Nördlich der Industriestraße" in der Breslauer und Allensteiner Straße, der allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzt und detaillierte bauplanungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Empfehlungen enthält.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.