Borchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33178
Vorwahlen
05251, 05292, 05293
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Borchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtplanungsausschuss in Borchen selbst hat keine spezifischen neuesten Nachrichten zu Bebauungsplänen veröffentlicht, aber hier sind einige aktuelle Entwicklungen:
- Es gibt mehrere laufende Bauleitplanverfahren in Borchen, wie z.B. die 55. Änderung des Flächennutzungsplans in Kirchborchen und der Bebauungsplan Nr. 62 „Über’m Kösterberg“ in Kirchborchen.
- Weitere Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen, wie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Limberg II“ in Kirchborchen und der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Unterm Hessenberg“ in Nordborchen, sind im Gange.
- Die Gemeinde Borchen beteiligt die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen durch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.