Borchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33178
Vorwahlen
05251, 05292, 05293
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Borchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtplanungsausschuss in Borchen selbst hat keine spezifischen neuesten Nachrichten zu Bebauungsplänen veröffentlicht, aber hier sind einige aktuelle Entwicklungen:
- Es gibt mehrere laufende Bauleitplanverfahren in Borchen, wie z.B. die 55. Änderung des Flächennutzungsplans in Kirchborchen und der Bebauungsplan Nr. 62 „Über’m Kösterberg“ in Kirchborchen.
- Weitere Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen, wie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Limberg II“ in Kirchborchen und der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Unterm Hessenberg“ in Nordborchen, sind im Gange.
- Die Gemeinde Borchen beteiligt die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen durch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.